Karlsruhe: Viele Kunden können sich freuen während ihre Finanzinstitute sich auf erhebliche Forderungen einstellen müssen: Banken dürfen ihren Kunden neben den Zinsen keine Bearbeitungsgebühren für Kredite auferlegen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Wer darf nun auf Rückerstattung hoffen und wann gilt die Regelung nicht? Die wichtigsten Fragen zum Urteil:
Welche Kredite betrifft das Urteil? Das Urteil betrifft im Prinzip alle privaten Ratenkredite - egal, ob damit das Auto finanziert werden sollte oder eine neue Küche. Rechtlich betrachtet fallen auch Darlehen für Immobilien wie Häuser oder Wohnungen darunter. Die Laufzeit des Kredits ist nicht von Belang.
Welche Bearbeitungsgebühren betrifft der Richterspruch genau?
Voraussetzung ist, dass die Gebühren und ihre Höhe von der Bank bereits festgelegt
worden waren, der Kunde also keinen Einfluss darauf hatte. Die Banken legen solche Gebühren in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis fest.
Wie lange reichen die Erstattungsansprüche der Kunden zurück?
Das bleibt leider noch ungeklärt. Der BGH hat am Dienstag nicht entschieden, wann die Erstattungsforderungen betroffener Kunden verjähren. Unter Juristen ist das umstritten. "Wer innerhalb der letzten drei Jahre einen Darlehensvertrag geschlossen hat, kann sein Bearbeitungsentgelt aber zurückverlangen", sagt der Leverkusener Verbraucheranwalt Guido Lenné. Diese Forderungen seien auf jeden Fall noch nicht verjährt.
Was ist dann mit älteren Krediten?
In diesen Fällen sollten Schuldner zunächst abwarten, den Kredit weiter bedienen und die weitere Rechtsprechung des BGH genau verfolgen, rät Verbraucheranwalt Lenné. Dem BGH liegen auch Verfahren vor, in denen sich die Banken auf die Verjährung der Forderung berufen haben. Verbraucheranwälte gehen davon aus, dass der BGH hier bald eine Entscheidung treffen wird.
Kann man seine Gebühren auch zurückverlangen, wenn der Kredit schon abbezahlt ist?
Ja, sagt der Anwalt der Schutzgemeinschaft der Bankkunden, Wolfgang Benedikt- Jansen. Wegen der ungeklärten Verjährungsfrage gilt jedoch auch hier: Derzeit ist nur auf der sicheren Seite, wer seinen Vertrag ab 2011 geschlossen hat.
Was bedeutet das Urteil für die Banken?
Sie werden sich wohl mit tausenden von Rückforderungen auseinandersetzen müssen - sei es durch direkte Aufforderung der Kunden, sei es in bereits laufenden Gerichtsverfahren. Allein beim BGH sind etwa 100 weitere Verfahren anhängig. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Ulrich Wiechers liegen bei den Ombudsmännern der Banken zudem etwa 3000 Rückforderungen. Weitere tausende Verfahren sollen bei Verbraucheranwälten liegen. Die Anwälte rechnen damit, dass die Banken die
Forderungen jetzt anerkennen werden und viele Gerichtsprozesse damit schnell zu einem Ende kommen.
Rückfragen für meine Mandanten bitte an Frau Wiebke Schattschneider, die sich auch mit Kapitalanlagen auskennt. Telefon 0451/80854477 oder mehr dazu: info@festzins-luebeck.de.